Dtn 1,9 18: Gerichtsverfassung und Militär

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Von Norbert Lohfink SJ

 

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Was ich vortragen will, löst keines der großen Probleme unserer Zeit. Es spiegelt eher die Freude eines Exegeten, wenn er wieder einmal hinter die Geheimnisse eines ihm bisher undurchsichtigen Textes gekommen ist. Vielleicht schillert trotzdem auch etwas Grundsätzliches durch: Wir können nämlich beobachten, wie die Bibel sich mit einem Staat auseinandersetzt, der immer mehr Bereiche an sich zieht und dabei ältere gesellschaftliche Welten zerstört.

Aber lieber gleich zum Text. Es geht um Dtn 1,9-18. Sie finden den Text in der rechten Spalte der Synopse (Tafel 1). Wie das Wort „Synopse“ besagt: Es gibt einen Paralleltext. Die gleiche Geschichte, die Mose in Deuteronomium 1 im Ostjordanland den Israeliten erzählt, hat der Pentateucherzähler uns, den Lesern, schon einmal am narrativ richtigen Ort erzählt, in Exodus 18, am Gottesberg. 40 Jahre später blickt Mose nur zurück. Vgl. die linke Spalte der Synopse. Die Geschichte erzählt, wie Mose Richter einsetzt. Die beiden Darstellungen stimmen in viel mehr Einzelheiten überein, als die Synopse beim ersten Blick zeigt. Doch die Erzählfolge und Akzentsetzung sind in den beiden Texten so verschieden angelegt, daß man sie nur in wenigen Versen einfach nebeneinander drucken kann.

In der neueren Exegese sieht man zumindest in Exodus 18 eine legitimierende Verankerung einer Justizreform, entweder unter David oder bald nachher, in der Mosezeit. Es wäre um die Einführung eines Instanzenzugs und eines Jerusalemer Zentralgerichts gegangen. So lesen Sie etwa in dem großen Buch von Frank Crüsemann, Die Tora. Ich habe das früher auch geglaubt.

Noch ein Hinweis zum Textbestand: In Ex 18,21 und 25 ist jeweils ein Teil des Satzes grau unterlegt. Es ist zweimal derselbe Text. Die Formulierungen finden sich ebenfalls in Dtn 1,15. Im Exodustext gehören sie, obwohl sie in keiner Handschrift fehlen, nicht zum ursprünglichen Bestand. Sie stellen die älteste Stufe einer innerpentateuchischen Textharmonisierung dar, die später weiterging – bis dahin, daß im samaritanischen Pentateuch, ja schon in einer Qumranhandschrift der gesamte Deuteronomiumstext auch schon einmal in Exodus 18 eingebaut ist. Die grauunterlegten Stücke müssen wir also beim Vergleich der beiden Erzählungen wegdenken. Wie gesagt, unser eigentliches Interesse gilt der Moseerzählung im Deuteronomium. Sie stellt dort in ihrem Zusammenhang ein ausgesprochenes Problem dar.

1.  Das narrative Problem von Dtn 1,9-18

Für den Aufbau des Referats vgl. Tabelle 6. Dtn 1,9-18 befindet sich fast noch am Startloch des großen Moserückblicks auf die Wüstenzeit (Deuteronomium 1–3). Der Rückblick setzt am Horeb ein. Mose zitiert ein Gotteswort, den Befehl zum Aufbruch und zur Landeroberung (1,6-8). Gott hatte den Erzvätern das Land Kanaan verheißen, jetzt übereignete er es. Müßte nun nach biblischem Stil nicht sofort Israels Aufbruch erzählt werden? Doch Mose lenkt schon während des Gotteswortes die Aufmerksamkeit von Gott weg auf sich, den Erzähler, indem er zu so etwas wie indirekter Rede übergeht. Und dann erzählt er durch zehn lange Verse hindurch etwas, was er selbst „damals“ mit Israel angestellt hat – nämlich wie er mit Israel übereinkam, neue Führungsstrukturen einzuführen, und sie auch einführte.

Der Zusammenhang mit dem Aufbruchsbefehl ist fast nur assoziativ: von der Landverheißung zur Nachkommenschaftsverheißung. Mose sagte „damals“ Israel, es sei jetzt schon so zahlreich, daß er es nicht mehr allein „tragen“ könne. Deshalb müsse er Zwischenautoritäten einsetzen (1,9-13).

Zumindest seit der Schaffung des Pentateuchs, doch wohl auch schon vorher, seit der Abfassung von Deuteronomium 1–3, vermutlich unter Joschija von Juda, mußte der Leser das, was Mose dann erzählt, mit dem identifizieren, was schon in Exodus 18 stand. Exodus 18 steht am Anfang der Sinaierzählungen, nicht beim Aufbruch. Mose ist also recht großzügig mit seinem „damals“ (1,9).

Warum bringt er diese Geschichte überhaupt? Häufig sagt man, Israel müsse nach deuteronomistischem Denken erst wohlorganisiert sein, ehe es sein Land erobere. Das ist an den Haaren herbeigezogen. Die hier definierte Ämterstruktur spielt nachher keine Rolle mehr. Mit gleichem Recht könnte man verlangen, daß Mose an dieser Stelle auch von der Einführung der kultischen Institutionen spreche – was er aber nicht tut. Mose verliert sich vielmehr, kaum hat er zu erzählen begonnen, in einem narrativen Exkurs, der weit von der Hauptfabel wegführt. Oft ist daraus gefolgert worden, es handle sich um eine späte, nicht gerade geschickte Einfügung in die Erzählung.

Das ist aber unwahrscheinlich. Nimmt man die Passage heraus, leidet die Gesamterzählung Schaden. Vgl. Tabelle 2. Dem dreimaligen „damals“ entspricht am Ende der Erzählung ein anderes dreimaliges „damals“ (3,18.21.23). Der Abfolge „1 Gottesrede – 3 menschliche Reden“ in Dtn 1,6-18 entspricht am Ende die Abfolge „3 Mosereden – 1 Gottesrede“ (3,18b-20.21b-22.24-25.26b-28). Diese Rahmung der Gesamterzählung auf der Ebene der Form muß intendiert sein. Auch zeigt sich im Fortgang der Geschichte, daß Mose sich während der Richtereinsetzung selber einige Fallen legt, in die er nachher so hineintappen wird, daß ihm am Ende der Eintritt ins verheißene Land versagt bleibt. Daher muß dieses Zwischenstück doch von Anfang an zum Text gehört haben. All das kann ich nur gerade sagen, nicht ausführen. Das seltsame narrative Verzögern des von Gott befohlenen Aufbruchs ist offenbar Erzählstrategie. Der Leser mag sie zunächst nur im Sinne einer Spannungserhöhung interpretieren – später wird er immer deutlicher entdecken, was ihm da in einem verdeckten Exordium schon alles an Selbstcharakterisierung Moses und Anbahnung kommender Tragik hingeschoben worden war.

Trotzdem bleiben Fragen. Warum gerade der Rückgriff auf Exodus 18? Warum gerade die Führungs- und Richterthematik? Die tragende Aktionenverkettung der Gesamterzählung ist von dem, was hier als Handlung abläuft, kaum affiziert. Die Funktion, die Dtn 1,9-18 für die Gesamterzählung hat, hätte zweifellos auch an einem anderen Erzählstück entwickelt werden können. Die Antwort liegt wohl darin, daß wir nicht allein auf Fabel und Handlung starren dürfen. Nicht nur im modernen Roman tritt die Handlung oft zurück gegenüber einem anderen Anliegen: der Erstellung von Welt. Das scheint es auch in der antiken und speziell in der alttestamentlichen Erzählung gegeben zu haben. Im Falle von Dtn 1,9-18 scheint mir der Verfasser die narrative Notwendigkeit, daß Mose sich selbst ins Bild schiebt und den Fortgang der Haupthandlung spannungserhöhend verzögert, benutzt zu haben, um nebenbei zugleich ein Stück Weltdeutung vorzunehmen. Ewas, was mit den zu erzählenden Vorgängen nur ganz locker zusammenhing, was sein angezieltes Publikum aber offenbar innerlich be­schäftigte, brachte er bei dieser Gelegenheit durch Zurückführung auf Mose zur Sprache und zu Sinn. Es war die damals schon fast vollendete Verstaatlichung und Militarisierung der Gerichtsordnung, gekoppelt mit dem Untergang gentiler Traditionen der Rechtsfindung.

Damit dieser Sachverhalt erkennbar wird, müssen wir nun den Text genauer analysieren. Wichtig ist dabei der Vergleich mit Exodus 18.

2.  Der Umbau der Erzählstruktur von Exodus 18,13-27 in Dtn 1,9-18

Ich vergleiche zunächst die narrativen Strukturen. Ex 18,13-27 ist sehr einfach gebaut. Vgl. Tafel 3. Die Erzählung beginnt am Morgen eines neuen Tages (18,13) – eine klassische Erzählungseröffnung. Mose betreibt sein tägliches Geschäft: Er agiert als Schiedsmann. Damit ist das Thema da: Klärung von Rechtsstreit. „Richten“ wird zum Leitwort. Das füllt Moses ganzen Tag, „vom Morgen bis zum Abend“. Sein Schwiegervater beobachtet das Geschehen. Er fragt, was da vor sich gehe. Mose erklärt es ihm (18,14-16). Der Schwiegervater deckt die Problematik dieser Arbeitsüberlastung auf (18,18). Und er gibt Mose einen Rat. Der sieben Verse füllende Rat ist das Hauptstück der ganzen Erzählung (18,17-23). Der Schwiegervater schlägt eine Arbeitsteilung vor: Helfer für Mose, welche die normale Schiedmannsarbeit besorgen, und über ihnen Mose, an den nur die schweren Fälle herangetragen werden, die er seinerseits vor Gott trägt. Denn er ist nach dem Vorschlag des Schwiegervaters nur noch für die Vermittlung zu Gott zuständig (18,19-20). Die drei wörtlichen Reden bilden eine einzige Szene. Dann folgt nur noch ein knapper Bericht des Erzählers, Mose habe den Rat befolgt. Er habe die geeigneten Männer aus dem Volk ausgewählt und beauftragt (18,24-26). Die Erzählung schließt mit der Abreise des Schwiegervaters (18,27) – ein klassischer Erzählungsabschluß.

Die wörtlichen Reden der Zentralszene sind lebensnah. Moses Auskunft strotzt von Verlegenheit. Die Reden des Schwiegervaters zeigen mit ihren einleitenden, überleitenden und abschließenden Floskeln einen routinierten Ratgeber und Versammlungsredner (18,14b".17b.19a.23). Alles also echte Erzählung.

Diesem narrativen Kabinettstück steht im viel stärker rhetorisch geprägten Deuteronomium eine andere Formgestalt gegenüber. Vgl. Tabelle4.

Es gibt keine Eröffnung und keinen Abschluß der Erzählung, etwa als Zutritt eines Akteurs oder Beginns eines neuen Tags am Anfang oder als Weggang eines Akteurs am Ende. Mose entfaltet sofort und übergangslos eine Szene. Sie reicht bis V 15. Mose schlägt dem Volk etwas vor, das Volk antwortet, und Mose führt die von ihm selbst vorgeschlagene und vom Volk approbierte Sache aus. Es geht um eine völlig neue Führungsstruktur in Israel. Gentile Verhältnisse werden in so etwas wie Militärstaatlichkeit überführt. Der Ausführungsbericht im Anschluß an den Dialog ist zugleich der Szenenabschluß.

Mose deutet beim Erzählen einiges fast nur zwischen den Zeilen an. Obwohl vorher nichts darauf hinweist, geht aus V 15 hervor, daß das Volk nicht einfach irgendwelche „gebildeten, kluge und wohlbekannte Männer“ vorgeschlagen hat, wie Mose gefordert hatte, sondern „Autoritäten aus den Stämmen“, selbstverständlich „gebildete und wohlbekannte Männer“, aber eben schon vorhandene Autoritäten aus dem alten Stammessystem. Mose deutet mit keinem Wort an, ob ihn das überraschte oder ob er es  insgeheim gewünscht hatte. In seinem Vorschlag hatte es nicht gesteckt. De facto werden also gentile Größen jetzt in Personalunion zu Größen in einem neuen System. Daß dieses System einen militärstaatlichen Charakter hat, zeigt sich auch erst im Ausführungsbericht V 15. Die Rangliste ist eindeutig. Entscheidend ist das Wort śarim. Es bezeichnet ohne deutliche Unterscheidung der Bereiche sowohl Staatsbeamte als auch Offiziere beim Militär.

Aber mit V 15 ist 1,9-18 noch nicht am Ende. Was folgt also noch in V 16-18? Mose vollzieht in diesen Versen etwas an den bisher unerwähnten šopetim „Richter“. Sie werden in V 16 determiniert eingeführt. Sie sind daher entweder als ein wie selbstverständlich vorhandenes Inventar der erzählten Welt vorauszusetzen, sind „längst im Amt“, oder sie sind in der bisherigen Erzählung schon eingeführt worden, wenn auch vielleicht unter anderem Namen. Die erste Möglichkeit entfällt, da die šopetim dann ja erst in ihr Amt eingesetzt werden. Was bleibt, ist, daß sie mit den śarim von V 15 voll- oder teilidentisch sind. Das liegt erzählerisch auch nahe, weil die von Mose am Anfang dargestellte Problemlage ja in ribekem einmündet, „euren Rechtsstreit“ (V 12). Die Einrichtung neuer Ämter hängt in der Erzählung also letztlich mit Schwierigkeiten zusammen, die im Rechtswesen auftreten. Die staatlich-militärische Hierarchie, die V 15b schildert, geht zwar weit über das Gerichtswesen hinaus. Aber es wird offenbar bei den ursprünglichen Lesern vorausgesetzt, daß ihnen bei dem Worte śar ein Ämtersystem in den Sinn kommt, wo nicht allein die Grenzen zwischen staatlicher Beamtenschaft und militärischen Rängen verschwimmen, sondern derartige śarim auch für das Rechtswesen zuständig sind. Nur unter dieser Voraussetzung kann Mose, wenn er sich nun dem Gerichtsaspekt zuwendet, terminologisch einfach von den śarim zu den šopetim übergehen. Nicht alle śarim müssen auch šopetim sein, aber als šopetim kommen in der vorausgesetzten Welt nur śarim in Frage.

Nun sind ja alle śarim schon in V 15 eingesetzt worden. Daraus folgt, daß V 16 nicht eine weitere, anschließende Handlung Moses eröffnet, sondern daß er die in V 16 nur knapp berichtete Aktion jetzt noch einmal detaillierter darstellt, zumindest ein Stück aus ihr. Mit V 16 beginnt eine Reprise, in szenischer Darstellung. Eine solche Reprise mag der Haupterzählung nachhinken, doch steckt in ihr vielleicht gerade deshalb das Wichtigste von allem, was der Erzähler im Zusammenhang zu sagen hat. Weil es ihm auf diese Sache ankommt, hat er sie ausgespart und nachgestellt. Die narrative Struktur von Dtn 1,9-18 ist also subtiler, aber auch rhetorischer als die von Exodus 18.

Die Richtereinsetzung ist, wenn meine Übersetzung zutrifft, als Vereidigung zu fassen, und zwar sowohl als die Vereidigung der eingesetzten Richter (V 16-17) als auch als Vereidigung des Volkes auf die neue Ordnung (V 18). In der Einsetzungsrede, die Mose den Richtern hält, springt der Text auf einmal in den Singular der Anrede (V 17a). Das ist eine Art Richterspiegel. Wahrscheinlich müssen wir uns denken, daß zunächst alle gemeinsam angeredet wurden, dann trat jeder einzeln vor und bekam den Richterspiegel zu hören, dann ging die gemeinsame Ansprache weiter. Innerhalb der Reprise von V 16-18 wird auch das zweistufige Gerichtssystem erst zur Sprache gebracht.

Die Gesamterzählung ist im Deuteronomium doppelt achterlastig. Erst am Ende der Haupterzählung wird überraschend deutlich, daß die Autoritäten der alten Stammesorganisation in Autoritäten eines neuen Typs verwandelt worden sind, der eher militärstaatlichen Strukturen entspricht. Das kommt als echte Überraschung, obwohl es nur wie beiläufig anklingt. Außerdem ist aber die Darstellung mit der Haupterzählung nicht zu Ende. Vielmehr kommt Mose in einer überraschenden Reprise nochmals auf die Richtereinsetzung zurück. Und hier scheint überhaupt erst auf, daß ein neues Rechtssystem mit zwei Ebenen eingeführt wird. Die doppelt achterlastige Struktur signalisiert uns Akzentsetzungen. Schon die Analyse der Erzählgestalt erweist also militärstaatliche Elemente und ein zweistufiges Rechtswesen als besonders betonte Aussageelemente. Was ergibt sich weiter, wenn wir nun von der Erzählstruktur zum erzählten Inhalt gehen?

3.  Der Umbau der Thematik von Exodus 18,13-27 in

Dtn 1,9-18

Ich hatte schon erwähnt, daß Ex 18,13-27 häufig als die Ätiologie einer in der Königszeit eingeführten zweistufigen Gerichtsverfassung betrachtet wird. Liest man genauer, dann kann das jedoch nicht zutreffen. Das Thema ist nicht eigentlich das Gerichtswesen. Es geht vielmehr um die typischen Probleme einer charismatischen Persönlichkeit, die plötzlich an die Spitze einer Bewegung gerät und auf die sich dann alles Mögliche an Belastung konzentriert, wobei sie infolge ihres Ethos sich diesem Andrang auch von sich aus nicht entziehen kann, so daß ihr von außen her geholfen werden muß. Das ist das vom Schwiegervater festgestellte Problem, und nicht, daß kein Gerichtswesen da sei. Der Schwiegervater ist in der Krise des Charismatikers der „Helfer von außen“. Es gibt nur zwei Handelnde: Mose und den Schwiegervater. Weder Volk noch „Richter“ treten handelnd auf.

Hinter der Erzählung mögen Erfahrungen stehen, wie sie etwa Charismatiker vom Typ richterzeitlicher „Richter“ oder vom Typ des Propheten Elischa gemacht haben können. Sie zeigen sich auch heute immer wieder bei Gründern neuer geistlicher Bewegungen. Dieses eigentliche Thema der Erzählung wird durch das Motiv der Einführung von Schiedsmännern nur exemplifiziert. Das wird auch schon daran deutlich, daß Moses Aufgaben sich nicht auf die Orakeleinholung in juristischen Problemfällen beschränken. Wenn seine Aufgaben genannt werden, läuft stets mehr mit. Sein Kontakt mit Gott ermächtigt ihn vor allem auch zu Gesetzgebung und Lebensweisung (vgl. 18,16 und 20). Es ist sogar fraglich, ob man überhaupt von der Einführung eines zweistufigen Gerichtswesens sprechen kann. Denn in Exodus 18 wird auf keine Weise deutlich, daß jene Fälle, die an Mose weitergeleitet werden, von Mose dann in prozessualer Form behandelt werden sollen. Eher wohl durch Orakeleinholung.

So steht eine typische Problematik charismatischer Gestalten im Zentrum. Es ist jedesmal eine harte Sache, wenn eine charismatische Gründergestalt gezwungen ist, Kompetenzen aus der Hand zu geben. Diese Problematik wird immer wieder einmal in Israel aufgetaucht sein, und sie kann in dieser Erzählung mindestens genau so sehr an Israels Gründergestalt Mose erörtert worden sein wie die Einführung eines neuen Gerichtssystems. Wann diese Erzählung ursprünglich entstanden ist, kann niemand feststellen. Probleme dieser Art können sich zu jeder Zeit ergeben. Die Weise, wie Streitsachen geklärt werden, weist nicht einmal notwendig in frühe Zeiten. Daß streitende Parteien sich an einen weisen Schiedsmann wenden, ist im Orient heute noch üblich, ja sogar auch bei uns, etwa bei Tarifstreiten.

Das alles wandelt sich nun in Deuteronomium 1. Vgl. zum Folgenden Tabelle5 5. Schon Änderungen im Sprachgebrauch zeigen alles an. Exodus 18 benutzt keine präzisen Amtsbezeichnungen. Der Titel šopet, „Richter“, kommt nicht vor. Es wird nur sechsmal verbal von špt, „schlichten, richten“, gesprochen (V 13, 16, 22, 26), wobei es sein kann, daß das Wort teilweise auch eine ältere Bedeutung hat: „regieren, Ordnung schaffen, Leitungsaufgaben wahrnehmen“. Im Gegensatz dazu benutzt Dtn 1,9-18 neben dem vageren Wort ro´š „Autorität“ (auch in Ex 18,25) wie selbstverständlich verschiedene substantivische Amtsbezeichnungen: śar „Beamter, Offizier“, šoter „Schriftführer“, šopet „Richter“. Sie setzen die Verhältnisse der Königszeit voraus. Auch die Auswahlkriterien von Dtn 1,13 weisen in die Königszeit: „gebildet und klug“. śar ist in Dtn 1,15 überdies noch zu einer langen militärischen Rangliste ausdifferenziert. Hier geht es also durchaus um Ämter. Dabei ist es wichtig, daß es nicht nur ums Gerichtswesen geht.

Das Gerichtswesen war im gesellschaftlichen Raum, in dem Deuteronomium 1 entstand, offenbar in seinem Charakter gar nicht darstellbar, wenn nicht viel weiter ausgegriffen wurde – auf die viel grundlegendere Umwandlung einer gentil geformten Gesellschaft in ein militärstaatliches Ordnungssystem. Denn die normalen Richter, um die es hier geht, sind militärstaatliche Hoheitsträger.

Hinzu kommt gegenüber Exodus 18 eine deutliche Verschiebung in der Personenkonstellation. Der hilfreiche Schwiegervater entfällt. Mose hat jetzt alles selbst in der Hand. Sein Gegenüber ist das Volk. Es ist ein echtes Gegenüber, denn Mose holt sein Einverständnis formell ein. Außerdem könnten die vom Volk vorgeschlagenen Kandidaten, die aus dem Kreis der bisherigen gentilen Autoritäten genommen sind, für Mose vielleicht eine gewisse Überraschung dargestellt haben. Im Gegensatz zu Exodus 18 spricht Deuteronomium 1 von Israels „Stämmen“. Schließlich wird das Volk am Ende auf die neue Gerichtsverfassung „vereidigt“.

Zusätzlich zu den beiden Hauptagenten, Mose und Volk, bekommt eine weitere Gruppe echtes Profil. Es sind die neueingesetzten Richter. Sie ergreifen zwar nie selbst das Wort, doch werden sie installiert und vereidigt. Letzteres parallel zum Volk. So stehen dem Leser am Ende neben Mose die Richter und das Volk als einander zugeordnete Komponenten der Gesellschaftsgestalt vor Augen.

Den Anfang der Erzählung bildet der Hinweis Moses auf seine Überlastung. Er ist aus Exodus 18 entwickelt. Aber Moses Überlastung wird nicht zum eigentlichen Thema. Dieses ist vielmehr verschoben auf den gesellschaftlichen Umbau von einer gentilen zu einer staatlich-militärischen Ordnung. Die Neuordnung des Gerichtswesens fügt sich dem ein.

Auf was kommt es im Schlußteil an? Zwar enthalten auch die Rahmenteile des Mosewortes in V 16b.17b Neues gegenüber Exodus 18. Neben den Israeliten treten auch die Fremden ins Blickfeld. Und war es in Ex 18,22.26 keineswegs eindeutig, ob Mose die an ihn weitergegebenen Fälle noch in prozessualer Form behandeln würde, ist das hier klar gesagt. Exodus 18 wird nun also auf ein zweizügiges Gerichtswesen hin präzisiert. Aber wichtiger scheinen die umrahmten Einsetzungsworte in V 17a zu sein, die gegenüber Exodus 18 völlig neu sind. Denn sie konzentrieren die Aufmerksamkeit auf das Verhalten der Richter gegenüber denen, die bei ihnen Recht suchen. Lag hier etwa das eigentliche Problem? Wurden solche beamtlich-militärischen Richter zur Zeit der Abfassung der Erzählung erst gerade eingeführt? Oder amtierten sie zwar schon, waren aber noch nicht wirklich akzeptiert? Oder war auch dieser Typ von Richtern schon wieder verkommen und mißbrauchte seine Macht? War der Abbau gentiler Strukturen und deren Ersetzung durch straffe staatlich-militärische Ordnungen vielleicht noch im Gange oder lag erst kurz zurück, so daß es noch viel grundlegendere Akzeptanzprobleme gab? Lassen sich alle diese Fragen mit bestimmten historischen Situationen verbinden?

4.  Der historische Hintergrund von Dtn 1,9-18

Ich gehe jetzt einfach davon aus, daß Dtn 1,6–3,29 zu einer in der Zeit Joschijas von Juda abgefassten „deuteronomistischen Landnahmeerzählung“ gehört, die einen Grundbestand von Deuteronomium und Josua umfaßte. Die Frage ist dann einfach: Läßt sich die in diesem Text hervortretende Thematik und Problematik in der Joschija-Zeit, oder etwas offener: im 7. Jahrhundert v. Chr., von unserem sonstigen Wissen her unterbringen?

Das Thema muß zur Zeit Joschijas in der Tat virulent gewesen sein. So seltsam es klingt, eine wirklich die Tiefe erfassende Krise der gentilen Gesellschaftsstruktur scheint in Juda, zumindest auf dem Land, nicht etwa bei Einführung der Monarchie, also um 1000 v. Chr., sondern erst unter Hiskia, also um 700 v.Chr., eingetreten zu sein. Erste institutionelle Umbauten gab es zwar zweifellos schon unter David, aber lange Zeit lag der „Staat“ trotzdem nur wie ein locker aufgelegter Deckel über dem tribalen Topf, in dem das Süppchen der gesellschaftlichen Prozesse weithin nach alter Weise brodelte. Natürlich hatte sich einiges geändert. Es hatte früh schon in bestimmten neuen Sektoren den König als Richter gegeben, ferner vom König eingesetzte, mit den lokalen „Ältesten“ zusammen am Stadttor agierende „Richter“, irgendwann sicher auch ein Jerusalemer Zentralgericht. Auch die „Ältesten“, die am Stadttor richteten, waren wohl vom König bevollmächtigt, und in ihnen verband sich das gentile System organisch mit dem staatlichen. Doch im ganzen blieb die Lebenswelt gentil geprägt, und angesichts der Beteiligung der „Ältesten“ empfand man das Rechtswesen am Tor wohl nicht einmal als Einbruch von etwas Neuem. Erst als Hiskia jenen großen Aufstand gegen Assur vorbereitete, der dann in der Verstümmelung Judas von 701 enden sollte, griff der Staat wirklich in die Substanz des alten Gesellschaftssystems ein. Da allerdings geschah es. Hier muß ich etwas genauer werden.

Auslösend war die neue Verteidigungsstrategie: Vermeidung einer offenen Feldschlacht, Zusammenziehung der gesamten Bevölkerung in ausgebauten und mit reichen Vorräten versehenen Städten und Festungen, Einigelung gegenüber den anmarschierenden assyrischen Truppen, Abwarten, bis Entsatz kam oder neu aufflackernde Feuer des Aufruhrs in anderen Teilen des Reiches die assyrischen Truppen zum Abzug zwangen. Die Rechnung sollte für die Hauptstadt Jerusalem aufgehen, vielleicht auch, weil Sanherib es im Endeffekt gar nicht darauf ablegte, aus Juda eine assyrische Provinz zu machen. Sie führte aber zu Untergang und Verlust weiter ländlicher Gebiete Judas an Aschdod, Ekron und Gaza. Vor allem führte sie auch zur niemals mehr rückgängig gemachten Deportation eines großen Teils der Landbevölkerung Judas.

Die Konzentration in den Städten und Festungen konnte nur gelingen, wenn die Verwurzelung in den Dörfern und Flecken – mit den Gräbern der Ahnen, den Altären der Sippen, den gewachsenen Wohngemeinschaften im Großfamilienverband, den an die Großfamilien und Klansektoren gebundenen Selbstverwaltungs- und Schiedsmechanismen – gelockert und zerstört wurde. Es muß zu großflächigen Umsiedelungen gekommen sein, es gab eine erste Phase von Kultzentralisation, eine Militarisierung der männlichen Bevölkerung in den Festungen um kleine Kerne von Berufssoldaten herum, und in Verbindung damit in den befestigten Städten auch die Übernahme vieler Bereiche der Rechtspflege durch Offiziere und Beamten.

Am Ende des Aufstands war fast nur die Hauptstadt und die in ihr gerettete Bevölkerung der näheren Umgebung übrig. Die meisten Städte und Festungen Judas waren zerstört, das freie Land verwüstet. Die Bevölkerung dieser Gebiete war zum Teil tot, ein großer Teil von ihr war deportiert. Es war eine umfassendere Deportation als ein Jahrhundert später beim „babylonischen Exil“. Das Land lag großenteils unbesiedelt oder nur ganz dünn besiedelt brach, es bedeckte sich mit Wald, so daß die Philisterstädte das sich frei vermehrende Damwild der Schefela jagten und es zu einem ihrer Hauptnahrungsmittel machten. Die meisten ländlichen Gebiete gehörten auch politisch nicht mehr zu Juda.

Im siebten Jahrhundert unter Manasse wurden diese Gebiete wieder zurückgewonnen und neu bevölkert – ein Prozeß, der bis unter Joschija weiterlief. Träger der Neubesiedelung war wohl vor allem die in Jerusalem gerettete Landbevölkerung der engeren Umgebung Jerusalems. Aber das verlief offenbar nicht so, daß die alten Clans und Sippen der Dörfer um Jerusalem herum nun als solche in ein größeres und weiteres Territorium eingezogen wären und dort alles wieder ähnlich eingerichtet hätten, wie sie es in ihrer Erinnerung trugen, nur an anderem Ort. Die Wiederbesiedelung des judäischen Landes scheint eher ein Staatsunternehmen gewesen zu sein, das auf eine durchorganisierte, oft auf bestimmte Produkte spezialisierte Agrarindustrie hinauslief – unter staatlicher, das heißt beamtlich-militärischer Regie. Es gab nicht wieder das alte System der in Dörfern strukturiert zusammenwohnenden Clansektoren und Großfamilien. Archäologisch überwiegen jetzt die Einzelhäuser. Ein neuer Typ von Grabanlagen läßt sich beobachten, Gräber für Kleinfamilien. Die Kleinfamilie scheint nun der Normalfall gewesen zu sein. Sie stand direkt den staatlichen Autoritäten gegenüber, und die hatten vor allem ein militärisches Gesicht. Joschijas radikale Kultzentralisation in Jerusalem, die jedes neue Aufkommen alter Sippenkulte auf dem Lande unterband, trug mit dazu bei, daß die gentilen Strukturen von ehedem sich nicht regenerieren konnten. Die Stunde tribaler Institutionen kam erst wieder, als später im babylonischen Exil alle eigenen staatlichen Strukturen entfielen und man sich mit den herrschenden Strukturen Babylons nicht identifizieren wollte. Da kam es zu einer Retribalisierung und Regenealogisierung der Überlebenden der alten judäischen Gesellschaft.

In diesem Zusammenhang ist die gentile Terminologie im Buch Deuteronomium aufschlußreich. Sie ist sehr unterschiedlich entfaltet. Das Wort bait, „Haus“, das 45 mal belegt ist, dürfte wohl 8 mal „Familie“ im Sinn von „Kleinfamilie“ bedeuten (11,6; 12,7; 14,26; 15,16.20; 25,9.20; 26,11). Dagegen kommt der Ausdruck bet ´ab, „Haus des Vaters“, der die Bedeutung „Großfamilie“ annehmen kann, praktisch nicht vor. Die nochmals übergeordnete Größe mišpahah, „Clan“, fehlt praktisch ebenfalls. Das deuteronomische Wort für „Stamm“, šebet, ist zwar 18 mal belegt (1,13.15.15.23; 3,13; 5,23; 10,8; 12,15.14; 16,18; 18,1.5; 29,7.9.17.20; 31,28; 33,5), ist aber nur eine theoretische Bezeichnung, mit deren Plural gewöhnlich ganz Israel oder das ganze Land gemeint ist. Rein sprachlich ist das Deuteronomium also nicht auf eine gentile Gesellschaft zugeschnitten, sondern eher auf Kleinfamilien, die je einzeln direkt dem Staat gegenüberstehen. Dazwischen gibt es nur noch den rein lokalen Wohnbereich ´ir, „Stadt“, eventuell auch darin oder darum herum den (staatlichen) Verwaltungsbezirk ša´ar, „Stadttor“.

Wir wissen nicht, wie diese gesellschatlichen Umstrukturierungen, die sich länger als ein Jahrhundert hinzogen und wohl trotz unterschiedlichster politischer Konstellationen stets gleichsinnig weiterliefen, von den Betroffenen selbst erfahren wurden. War das für sie ein Befreiungs- und Fortschrittserlebnis? Oder empfanden sie es als Zerstörung ihrer angestammten Welt? Vielleicht waren beide Empfindungen zugleich da. Auf jeden Fall ist es gut denkbar, daß es Anlaß gab, das Thema in der „Landnahmeerzählung“ nicht nur zur Sprache zu bringen, sondern am Beispiel des Rechtswesens sogar ätiologisch mit Mose zu verbinden und dadurch die faktisch erst in jüngerer Zeit geschehene Verwandlung der traditionellen Welt in den Möglichkeiten des Anfangs zu verankern. Dann wird natürlich die Frage interessant, worauf es den Verfassern ankam.

6.  Akzentsetzungen: Weicher Übergang und richterliche Unbestechlichkeit

Kann man der Erzählung über die Legitimation der neueren Entwicklungen durch Rückführung auf Mose vielleicht noch eine ganz bestimmte Spitze und Absicht zuschreiben? Es ginge dabei nicht ohne weiteres um einen Teil der Gesamtabsicht von Dtn 1,6–3,29. Es wäre eher eine mitlaufende Nebenintention.

Da könnten die besonderen Nuancen wichtig sein, die – auch mit einem gewissen Überraschungseffekt – dem Thema gegeben werden. Mose führt seine als Militärs konzipierten Richter nicht an den alten gentilen Strukturen vorbei ein. Er überläßt die Auswahl der Personen dem Volk. Dieses wählt für die neuen Funktionen ihm bekannte Größen des alten Systems. Mose spielt dieses Spiel mit. Er macht beim Erzählen auch keinerlei Andeutung, daß er nicht damit einverstanden gewesen wäre. Hier könnte Absicht vorliegen. Mose will etwas zeigen: Beim Wechsel der Welten muß kein Bruch eintreten. Der Wechsel kann human vor sich gehen. Das gesellschaftliche Koordinatensystem wird zwar umgebaut, aber es rollen keine Köpfe. Als Träger der neuen Ordnung werden Träger der alten Ordnung berufen und ermächtigt. Und die Verhaltensregeln, die die Richter bekommen, entsprechen tendentiell ganz der alten Tradition.

Natürlich kommt dann sofort die Frage: Entsprach das der Praxis von Hiskia über Manasse bis Joschija? Oder war die Praxis gerade anders, und was Mose hier über seine eigene Handlungsweise erzählt, ist narrativ eingepackte Kritik der jüngeren judäischen Gesellschaftsgeschichte aus deuteronomistischer Ecke? Sie würde dann leise andeuten, wie es eigentlich hätte gemacht werden müssen.

Wenn die deuteronomistische Landnahmeerzählung geistig eine Gebietserweiterung Judas nach Norden und Westen vorbereiten will, mußte sie auch in den neuen Gebieten mit der Einrichtung von staatlich betreuten Plantagendörfern rechnen. Beamte, vor allem Offiziere, würden alles in der Hand haben. Es würde vielleicht überhaupt keine „Ältesten“ mehr geben, wie das deuteronomische Gesetz sie noch neben den beamteten Richtern kennt. Hier in Deuteronomium 1 kommen sie nicht vor. So könnte die hier erzählte Praxis Moses, solch eine Änderung nicht ohne das Volk und nicht an den existierenden Autoritäten vorbei vorzunehmen, durchaus auch einen paränetischen Unterton haben.

Letztlich können wir es nicht sagen, ob unsere kleine Zwischenerzählung nur Geschehenes legitimieren wollte oder auch kritisieren und ermahnent. Eine Erzählung dieser Art bringt einfach nur zum Nachdenken. Denken muß dann jeder Leser selber.

7.  Die Erzählung im definitiven Deuteronomium

Wenn die Erzählung derart aktuell war, heißt das natürlich auch: Bei sich weiterhin wandelnder Welt verlor sie ihre Aktualität.

Als im Exil die gentilen Strukturen wieder hochkamen und bei den Verschleppten oder in der Heimat an Militär keiner mehr dachte, verlor sie vielleicht sogar ihre Einsichtigkeit. Doch sie blieb im Text. Man tat sich damals schon schwer, etwas aus einem solchen Text zu entfernen. Dazu hatte die Passage ja ihre Funktionen im Erzählungsgefüge von Deuteronomium 1–3, und das war ihr Hauptzweck. Außerdem konnte der Text auf einer höheren Abstraktionsebene ja auch später immer die Mahnung weitertragen, daß bei notwendigen gesellschaftlichen Umbauten keine Köpfe rollen sollten.

Im heutigen Deuteronomium hat das Erzählungsstück auf jeden Fall keinerlei präskriptiven Beiklang. Was Mose nach dieser Erzählung eingerichtet hat, wird schon von den Gesetzen in Deuteronomium 12-26, die er von seinem Tod verkündete, außer Kraft gesetzt. In ihnen gibt es nach Dtn 16,18-20 und 17,8-13 zwar ein zweistufiges Gerichtswesen mit der Forderung, es solle gerecht gerichtet werden. Doch weder im Ortsgericht noch im Zentralgericht kommt ein śar vor. Es gibt im ganzen deuteronomischen Gesetz śarim überhaupt nur, wenn der Heerbann in den Krieg zieht. Dann werden die śare seba´ot jeweils für den Feldzug eingesetzt (Dtn 20,9). In Friedenszeiten gibt es sie nicht, mit der Verwaltung des Rechts haben sie nichts zu tun. Der gewaltenteilige Verfassungsentwurf des Deuteronomiums setzt sich also deutlich von dem ab, was Mose nach seinem eigenen Bericht „damals“ einst eingeführt hat. Umso wertvoller ist es natürlich, daß am Anfang des Buches ein Zeugnis des historischen Ringens erhalten geblieben ist, aus dem er stammt und von dem er sich abhebt.

©Norbert Lohfink

 

Vortrag bei einem Theologentreffen in Frankfurt a.M. am 21. Mai 2003; überarbeitete Druckfassung in: Le jugement dans l'un et l'autre Testament, I: Mélanges offertes à Raymond Kuntzmann (Hg. v. Eberhard Bons; Lectio Divina 197) Paris: du Cerf, 2004, 81-108.Dtn 1,9-18: Gerichtsverfassung und Militär

 

 

 

 



1.  Synopse der beiden Erzählungen von der Richtereinsetzung

 

Exodus 18 (Bucherzähler)

Deuteronomium 1 (Rückblick Moses)

13 Am folgenden Morgen setzte sich Mose, um für das Volk Recht zu sprechen. Die Leute mußten vor Mose vom Morgen bis zum Abend anstehen.

14 Als der Schwiegervater Moses sah, was er alles für das Volk tat, sagte er: „Was soll das, was du da für das Volk tust? Warum sitzt du hier allein, und die vielen Leute stehen vor dir an vom Morgen bis zum Abend?“

15 Mose antwortete seinem Schwiegervater: „Die Leute kommen zu mir, um Gott zu befragen. 16 Wenn sie einen Streitfall haben, wird er vor mich gebracht. Ich entscheide dann zwischen einem Mann und seinem Nachbarn, und ich tue ihnen die Gesetze und Weisungen Gottes kund.“

17 Da sagte der Schwiegervater zu Mose: „Es ist nicht richtig, wie du das machst. 18 du machst dich selbst verrückt und auch das Volk, das bei dir ist. Das ist zu schwer für dich; allein kannst du es nicht bewältigen. 19 Nun hör mir zu, ich will dir einen Rat geben, und Gott wird mit dir sein. Sei du da für das Volk vor Gott! Bring du Rechtsfälle vor Gott. 20 Sie unterrichte in den Gesetzen und Weisungen, und lehre sie, wie sie leben und was sie tun sollen. 21 Du aber erseh dir aus dem ganzen Volk begüterte Männer, gottesfürchtig und ehrlich, die nicht bestechlich sind, und setze sie über sie als Tausendschaftsführer und Hundertschaftsführer, Fünfzigschaftsführer und Zehnerschaftsführer. 22 Sie sollen dem Volk jederzeit Recht sprechen. Und zwar sollen sie alle wichtigen Fälle vor dich bringen, die leichteren sollen sie selber entscheiden. Mach dir die Last leichter, sie sollen sie mit dir tragen! 23 Wenn du das tust, sofern Gott zustimmt, bleibst du der Aufgabe gewachsen, und dieses ganze Volk kann zufrieden heimgehen.“

24 Mose hörte auf seinen Schwiegervater und tat alles, was er vorschlug.

 

 

9 Damals habe ich zu euch gesagt: „Allein kann ich euch nicht (mehr) tragen. 10 JHWH, euer Gott, hat euch zahlreich gemacht, und seht nur, heute seid ihr wie die Sterne des Himmels an Zahl. 11 JHWH, der Gott eurer Väter, soll so viele, wie ihr seid, noch tausendmal zu euch hinzutun, und segnen soll er euch, wie er zu euch gesprochen hat. 12 Wie könnte ich allein euch tragen: euer Gewicht, eure Last und euren Rechtsstreit? 13 Stellt fürwahr gebildete und kluge und auch wohlbekannte Männer auf, nach euren Stämmen geordnet, die bestalle ich dann im Kreis eurer Autoritäten.“

14 Ihr habt es mit mir erörtert und habt erklärt: „Die Sache, von der du sprichst, ist gut . Sie soll getan werden.“

25 Mose wählte begüterte Männer in ganz Israel aus und setzte sie als Autoritäten über das Volk ein: als Tausendschaftsführer und Hundertschaftsführer, Fünfzigschaftsführer und Zehnerschaftsführer.

15 Ich nahm dann die (von euch präsentierten) Autoritäten aus euren Stämmen, gebildete und wohlbekannte Männer, und setzte sie als Autoritäten über euch ein: als Tausendschaftsführer und Hundertschaftsführer, Fünfzigschaftsführer und Zehnerschaftsführer, und als Listenführer, nach euren Stämmen geordnet.

26 Sie sprachen dem Volk jederzeit Recht. Die schweren Fälle brachten sie vor Mose, alle leichteren entschieden sie selber.

16 Eure Richter (aus ihnen) habe ich damals auf folgendes vereidigt: „Gewährt Streitsachen zwischen euren Brüdern Gehör. Richtet in Gerechtigkeit zwischen einem Mann und seinem Bruder und (auch) seinem Fremden.

17 ‚Nicht aufs Ansehen schau bei Gericht!
Klein wie Groß gib Gehör!
Verlier nicht die Fassung vor dem Ansehen eines Mannes,
denn das Gericht – es ist Gottes.‘

Doch eine Sache, die euch zu schwer ist – nähert sie mir, ihr werde ich Gehör gewähren.“

 

18 Damals habe ich (auch) euch auf alle Sachen vereidigt, die ihr (in diesem Zusammenhang) zu tun habt.

27 Mose verabschiedete seinen Schwiegervater, und dieser kehrte in sein Land zurück.

 

 

2 .  Rahmenstruktur der Moserede Dtn 1,6–3,29

 

1,6-18

3 x „damals“

1 Gottesrede +
3 menschliche Reden

1,19–3,17

KORPUS DER ERZÄHLUNG

3,18-27

3 x „damals“

3 menschliche Reden +
1 Gottesrede

 

3 .  Erzählstruktur von Ex 18,13-27

 

Text

Narrativer Charakter

Handlung

18,13

Eröffnung

Ein Arbeitstag Moses

18,14-23

Szenische Darstellung

Dialog Schwiegervater – Mose

 

V 14

 

 

Der Schwiegervater interveniert

 

V 15f

 

 

Mose gibt Auskunft

 

V 17-23

 

 

Vorschlag des Schwiegervaters

18,24-26

Ergänzende Notiz

Mose führt die Reform durch

18,27

Abschluß

Abreise des Schwiegervaters

 

4 .  Erzählstruktur von Dtn 1,9-18

 

1,9-15

I. Haupterzählung: Moses Entlastung durch untergeordnete Autoritäten

1,9-13

 

1. Vorschlag Moses

 

 

V 9b-12: Begründung

 

 

V 13: Vorschlag

1,14

 

2. Reaktion und Zustimmung des Volkes

1,15

 

3. Ausführung durch Mose

 

 

1,16-18

II. Detaillierte Reprise von 1,15: Errichtung einer zweistufigen Gerichtsstruktur

1,16f

 

1. Vereidigung der Richter

 

 

V 16b: Zuständigkeit der Richter

 

 

V 17a: Einsetzungsformel (Richterspiegel)

 

 

V 17b: Mose reservierte Zuständigkeit

1,18

 

2. Korrespondierende Vereidigung des Volkes

 

Kursivgedrucktes:  Hier gibt es wörtliche Reden.

 

 

 

5.  Amtsbezeichnungen

 

ro´š

„Autorität“

auch gentil verwendet

śar

„Beamter, Offizier“

nur Königszeit

śoter

„Schriftführer“

nur in staatlichem Kontext

śopet

„Richter“

ursprünglich auch: „Herrscher“